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Bantel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Honorare

Wir berechnen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich wiederum nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit und wird individuell berechnet. Hinzu kommen die Auslagen (Fahrtkosten, Kopierkosten, Abwesenheitsgeld etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Sozialgerichtliche Angelegenheiten werden nach dem RVG über sogenannte Betragsrahmengebühren abgerechnet. Falls Sie rechtschutzversichert sind, werden wir gerne mit Ihrer Rechtschutzversicherung in Kontakt treten um zu prüfen, ob diese die Kosten im Rahmen einer Deckungszusage übernimmt.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten unserer Tätigkeit selbst zu tragen, kann gegebenenfalls für eine Erstberatung beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe bzw. für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragt werden. Für nähere Informationen hierüber stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ferner gibt es die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung (Pauschalhonorar oder Zeithonorar) zu treffen. Die Höhe dieses Honorars ist abhängig von mehreren Kriterien wie beispielsweise dem Umfang, der Schwierigkeit sowie dem Haftungsrisiko.