Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist unser Spezialgebiet. Hierbei vertreten wir ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmern, Beschäftigten, Mitarbeitenden und Arbeitnehmervertretungen (BR, PR, MAV, WV, SBV, JAV und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat).
Zu unserer Mandantschaft gehören Mitarbeitende sämtlicher betrieblicher Hierarchien, Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, freie Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsführer und dies sowohl aus der Privatwirtschaft, wie auch aus Anstellungsverhältnissen mit öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern
Aus Überzeugung. Wir sind für Sie da.
Seit vielen Jahren pflegen wir enge Kontakte zu Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen und zu den Fachgewerkschaften, im mittel- und südbadischen Raum und auch bundesweit. Daraus ergeben sich Kompetenz und Erfahrung, die Ihnen über unsere Beratung zugutekommen. Wir wissen, worauf es ankommt und wir kennen und/oder prüfen die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten von den Entscheidungsträgern über die betriebliche Organisation bis hin zu den einschlägigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Als Sachverständige und als Referenten in Fortbildungsveranstaltungen sind wir mit der betrieblichen Praxis vertraut.
Im Individualarbeitsrecht stehen wir Ihnen daher insbesondere zu folgenden Themen gerne mit Rat und Tat zur Seite:
Im Kollektivarbeitsrecht erhalten Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitendenvertretungen sowie andere Gremien (und solche, die es werden wollen) von uns kompetente Unterstützung insbesondere in folgenden Bereichen:
Zu unserer Mandantschaft gehören Mitarbeitende sämtlicher betrieblicher Hierarchien, Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, freie Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsführer und dies sowohl aus der Privatwirtschaft, wie auch aus Anstellungsverhältnissen mit öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern
Aus Überzeugung. Wir sind für Sie da.
Seit vielen Jahren pflegen wir enge Kontakte zu Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen und zu den Fachgewerkschaften, im mittel- und südbadischen Raum und auch bundesweit. Daraus ergeben sich Kompetenz und Erfahrung, die Ihnen über unsere Beratung zugutekommen. Wir wissen, worauf es ankommt und wir kennen und/oder prüfen die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten von den Entscheidungsträgern über die betriebliche Organisation bis hin zu den einschlägigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Als Sachverständige und als Referenten in Fortbildungsveranstaltungen sind wir mit der betrieblichen Praxis vertraut.
Im Individualarbeitsrecht stehen wir Ihnen daher insbesondere zu folgenden Themen gerne mit Rat und Tat zur Seite:
- Abmahnungen, Ermahnungen, Rügen
- Kündigungen
- die Unwirksamkeit von Befristungen
- Versetzungen, Umsetzungen
- Arbeitsentgelt, insbesondere, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Sonderzahlungen, zusätzliches Urlaubsgeld, Zulagen, Überstundenvergütung, erfolgsabhängige Vergütung (Tantiemen, Bonusansprüche, Provisionen u. ä.), Eingruppierung
- Urlaub
- Arbeitszeugnis
- Arbeitszeitreduzierung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie des BEEG
- betriebliche Altersversorgung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Datenschutz.
Im Kollektivarbeitsrecht erhalten Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitendenvertretungen sowie andere Gremien (und solche, die es werden wollen) von uns kompetente Unterstützung insbesondere in folgenden Bereichen:
- sachverständige Beratung, sowie Wissensvermittlung in Schulungen
- rechtliche Gestaltung kollektiv-arbeitsrechtlicher Regelungen
- Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan sowie sonstige kollektiv-arbeitsrechtliche Regelungen
- außergerichtliche Interessenvertretung und Prozessvertretung
- Durchführung von Betriebsratswahlen
- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
- Errichtung von Einigungsstellen und Teilnahme an Einigungsstellenverfahren